Dienstleistungen für Grenzgänger

Grenzgängerinnen und Grenzgänger stehen vor komplexen Fragen, wenn es um die Altersvorsorge geht (Krankenversicherung, Pensionskasse, dritte Säule). Wir helfen ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Sowohl zu Beginn als auch bei Beendigung der Erwerbstätigkeit in der Schweiz.

 

Grenzgänger Deutschland

Mehr als 60.000 deutsche Grenzgänger arbeiten in der Schweiz und unterliegen damit 2 verschiedenen Sozialversicherungssystemen, was eine Beratung umso komplexer und wichtiger macht. Der Schwerpunkt liegt auf Vorsorgefragen: Krankenversicherung, Absicherung von Lebensrisiken (Invalidität/Tod), steueroptimiertes Vorsorgesparen, Vorsorgeplanung. Haysen hat die Erfahrung und das Wissen, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Gemeinsam finden wir heraus, welchen Versicherungsschutz Sie wirklich brauchen und verhindern eine Über- oder Unterversicherung.

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Krankenversicherungslösung

Nach dem Prinzip des Erwerbsortes müssen sich deutsche Grenzgänger in der Schweiz nach dem schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG) versichern. Im Jahr 2002 wurde den Grenzgängern ein Wahlrecht eingeräumt, das ihnen - abweichend vom Prinzip in der EU - auch die Wahl der Krankenversicherung in Deutschland ermöglicht. Innerhalb von drei Monaten müssen sich die Grenzgänger für eine der verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten entscheiden.

Personen, die als deutsche Grenzgänger eine neue Beschäftigung in der Schweiz aufnehmen oder Personen, die die Schweiz verlassen und zu Grenzgängern werden.

In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, sich dem schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG) zu unterstellen oder sich befreien zu lassen. Im Falle einer Befreiung (Ausübung des Optionsrechts) können sich Grenzgänger in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der privaten Krankenversicherung (VVG) versichern. Kriterien für die Entscheidung sind die unterschiedlichen Versicherungsleistungen im Wohn- und Beschäftigungsland sowie die Höhe der Prämien.

Personen, die bereits als Grenzgänger erwerbstätig sind und sich von der Versicherungspflicht befreit haben.

Grenzgänger können sich versichern:

bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
bei der deutschen privaten Krankenversicherung (PKV)
in der Schweiz nach dem schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG).

Nach derzeitigem Stand ist ein Wechsel zum KVG nur möglich, wenn die Grenzgänger vom Kanton eine erneute Befreiung erhalten. Hier gibt es kantonale Unterschiede. Personen, die bereits vor 2002 Grenzgänger waren und/oder Schweizer sind, können in den meisten Kantonen ein erneutes Optionsrecht beantragen; den endgültigen Entscheid trifft immer das zuständige Amt, um einen Wechsel zum Schweizer KVG-Modell zu ermöglichen. Ein Bundesgerichtsurteil vom März 2015 macht es möglich, in bestimmten Fällen ein neues Optionsrecht zu erhalten. Weitere Gründe für das Wahlrecht sind: Heirat, Geburt eines Kindes und Tod.

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Altersvorsorge für deutsche Grenzgänger

Steuerbegünstigtes Altersguthaben

Seit 2008 können Grenzgänger geschickt und effizient Vorsorgekapital aufbauen und hohe Steuervorteile erzielen. Ähnlich wie bei Arbeitnehmern mit Wohnsitz in der Schweiz mit der Säule 3A. Durch das Sparen von mindestens 100 Euro pro Monat generieren Sie enorme Steuervorteile und schließen Lücken in Ihrer Altersvorsorge, da die Renten zunehmend gekürzt werden. Um dies umzusetzen, brauchen Sie Ihren Schweizer Arbeitgeber. Wir haben das Know-how, Sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Roche, Novartis, Migros, Coop, Universitätsspital Basel-Stadt und Idorsia haben die Administration dieser Lösung an Haysen ausgelagert. Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse.

Analyse und Planung von Renten

Grenzgängerinnen und Grenzgänger unterliegen dem deutschen und dem schweizerischen Sozialversicherungssystem. Wenn Sie zum ersten Mal in der Schweiz arbeiten, ist es daher sehr wichtig, die richtigen Lösungen zu finden. Bevor diese wichtigen Entscheidungen getroffen werden, sollte eine detaillierte Analyse durchgeführt werden. Die Vorsorge- und Finanzanalyse umfasst die Darstellung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben bei Invalidität durch Krankheit und Unfall + Tod durch Krankheit und Unfall sowie die Analyse der zu erwartenden Einnahmen (Altersleistungen der AHV, Pensionskasse und allfällige private Vorsorge) und Ausgaben bei der Pensionierung. Ergeben sich aufgrund der Analysen Deckungslücken, erarbeitet Haysen zusammen mit dem Kunden Lösungsvorschläge. Es wird ein Kundendossier mit den entsprechenden Unterlagen erstellt und eingereicht.

Investition der Freizügigkeitsgelder

Deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, zahlen zusammen mit ihrem Arbeitgeber Sozialbeiträge an die 1. Säule (AHV) und die 2. Säule (BVG). Die Pensionskasse ist ein kapitalgedecktes System, bei der ein individuelles Vorsorgekapital als berufliche Vorsorge aufgebaut wird. Wenn Sie bei der Ausreise aus der Schweiz das Rentenalter noch nicht erreicht haben, muss der "obligatorische Teil" des Vorsorgekapitals auf ein Freizügigkeitskonto oder -depot in der Schweiz eingezahlt werden. Dieses wird dann als "Freizügigkeitskapital" bezeichnet. Der Vorbezug dieses Kapitals ist frühestens im Alter von 59 Jahren für Frauen und 60 Jahren für Männer möglich. Über das "überobligatorische" Kapital kann frei verfügt werden. Es kann aber auch innerhalb der zweiten Säule in der CH angelegt bleiben. Ist man in Deutschland wohnhaft und beim Bezug von Pensionskassengeldern steuerpflichtig, sind verschiedene Punkte zu beachten: Zum einen kann man das Kapital steueroptimiert und gestaffelt beziehen, zum anderen sind erbrechtliche Aspekte zu beachten. Wohlgemerkt: Entgegen der allgemeinen Meinung fliessen keine Altersrenten aus einem Freizügigkeitskonto oder -depot; das Kapital muss spätestens im Alter von 70 Jahren bezogen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, zumindest einen Teil des Freizügigkeitskapitals direkt in eine Schweizer Altersrente umzuwandeln, falls dies gewünscht wird.

Grenzgänger Frankreich

Mehr als 180.000 französische Grenzgänger arbeiten in der Schweiz und unterliegen damit zwei verschiedenen Sozialversicherungssystemen, was die Beratung umso komplexer und wichtiger macht. Der Schwerpunkt liegt auf Vorsorgefragen: Krankenversicherung, Absicherung von Lebensrisiken (Invalidität/Tod), steueroptimiertes Vorsorgesparen, Vorsorgeplanung. Haysen hat die Erfahrung und das Wissen, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Gemeinsam finden wir heraus, welchen Versicherungsschutz Sie wirklich benötigen und verhindern eine Über- oder Unterversicherung..

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Krankenversicherungslösung

Im Jahr 2002 haben der französische Staat und die Schweiz den Grenzgängern in der Schweiz ein Wahlrecht eingeräumt, das ihnen - abweichend vom Prinzip in der EU - auch die Wahl der Krankenversicherung in Frankreich ermöglicht. Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 können Grenzgänger, die Frankreich als ihr Land für die Krankenversicherung wählen, nur noch die französische staatliche Krankenversicherung (CMU) wählen.

Die Beiträge zur französischen Einheitskasse für Grenzgänger belaufen sich auf 8 % des steuerpflichtigen Einkommens (revenu fiscal de référence [RFR]), reduziert um einen Pauschalabzug von 9654 Euro. Zusätzlich zu den Beiträgen für die eigentliche Krankenversicherung können die „Contribution sociale généralisée (CSG)“ und die „Contribution au remboursement de la dette sociale (CRDS)“ anfallen.

Das Schweizer KVG hingegen wird mit sogenannten Kopfprämien finanziert. Diese sind einkommensunabhängig und werden von den einzelnen Krankenversicherern für Erwachsene, Kinder und Jugendliche berechnet. Das Schweizer System mit Kopfprämien kann vorteilhaft sein. Die familiäre Situation, die Höhe des Einkommens und dessen Entwicklung in der Zukunft müssen in die Beurteilung einbezogen werden.

Ihr Haysen-Berater hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen zur neuen Situation haben und nach einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lösung suchen.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die nach KVG (LAMal) versichert sind, haben in der Schweiz Anspruch auf die im KVG geregelten Versicherungsleistungen für eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz und in Frankreich auf die dort üblichen Behandlungen (régime général oder régime local). Es gelten die jeweiligen Bestimmungen über Kostenbeteiligung und Leistungsbegrenzung.

Wechsel des Anbieters innerhalb der Schweiz: Die Grundversicherung mit einem jährlichen Selbstbehalt von 300 Franken – anpassung bei Grenzgängern nicht möglich – kann nach Schweizer Recht alle sechs Monate durch eine andere (günstigere) Krankenkasse ersetzt werden.

Das Recht auf freie Behandlungswahl ist für Grenzgänger, die der CMU unterliegen, nicht gewährleistet. Für sie ist in der Regel nur die Notfallbehandlung in der Schweiz versichert.

Die Zusatzversicherungen müssen sorgfältig ausgewählt werden. Die Annahme ist jeweils vom Gesundheitszustand abhängig. Die Weiterführung muss gewährleistet sein, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufgeben. Lücken in der sozialen Grundversicherung können mit Zusatzprodukten geschlossen werden. Es braucht Zusatzversicherungen, die die Leistungen der beiden Länder im ambulanten und stationären Bereich optimal ergänzen. Zu beachten ist auch, dass diese Leistungen im Ruhestand weitergeführt werden können und auch im ehemaligen Beschäftigungsland garantiert sind.
Sind Sie neu in der Schweiz tätig? Sind Sie bereits ein Grenzgänger? Werden Sie bald (wieder) in Frankreich leben?
Dann lassen Sie sich von Haysen kostenlos und unverbindlich beraten.

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Altersvorsorge für französische Grenzgänger

Analyse und Planung von Renten

Grenzgängerinnen und Grenzgänger unterliegen den französischen und schweizerischen Sozialversicherungssystemen. Wenn Sie zum ersten Mal in der Schweiz arbeiten, ist es daher sehr wichtig, die richtigen Lösungen zu finden. Bevor diese wichtigen Entscheidungen getroffen werden, sollte eine detaillierte Analyse durchgeführt werden. Die Vorsorge- und Finanzanalyse beinhaltet eine Darstellung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben bei Invalidität durch Krankheit und Unfall + Tod durch Krankheit und Unfall sowie eine Analyse der zu erwartenden Einnahmen (Altersleistungen der AHV, Pensionskasse und allfällige private Vorsorge) und Ausgaben bei der Pensionierung. Ergeben sich aufgrund der Analysen Deckungslücken, erarbeitet Haysen zusammen mit dem Kunden Lösungsvorschläge. Es wird ein Kundendossier mit den entsprechenden Unterlagen erstellt und eingereicht.

Investition der Freizügigkeitsgelder

Französische Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, zahlen zusammen mit ihrem Arbeitgeber Sozialbeiträge an die 1. Säule (AHV) und die 2. Säule (BVG). Die Pensionskasse ist ein kapitalgedecktes System, bei der ein individuelles Vorsorgekapital als berufliche Vorsorge aufgebaut wird. Wenn Sie bei der Ausreise aus der Schweiz das Rentenalter noch nicht erreicht haben, muss der "obligatorische Teil" des Vorsorgekapitals auf ein Freizügigkeitskonto oder -depot in der Schweiz eingezahlt werden. Dieses wird dann als "Freizügigkeitskapital" bezeichnet. Der Vorbezug dieses Kapitals ist frühestens im Alter von 59 Jahren für Frauen und 60 Jahren für Männer möglich. Der "überobligatorische Teil" des Kapitals kann in bar bezogen werden. Wenn Sie in Frankreich wohnhaft und steuerpflichtig sind müssen Sie bei der Entnahme von Pensionsfondsgeldern verschiedene Punkte beachten: Zum einen kann man das Kapital steueroptimiert und gestaffelt beziehen, zum anderen sind erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Wohlgemerkt: Entgegen der allgemeinen Meinung fliessen keine Altersrenten aus einem Freizügigkeitskonto oder -depot; das Kapital muss spätestens im Alter von 70 Jahren bezogen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, zumindest einen Teil des Freizügigkeitskapitals direkt in eine Schweizer Altersrente umzuwandeln, falls dies gewünscht wird.

Die steuerlichen Auswirkungen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zeitpunkt des Kapitalabzugs, Wechselkurs, Zinssatz/Anlagestrategien des Vermögens, etc. Gemeinsam mit Steuerexperten analysiert Haysen nicht nur das Steuereinsparungspotenzial. Die finanzielle Absicherung der Familie, erbrechtliche Aspekte sowie die Vorsorge für den wohlverdienten Ruhestand sind sehr komplexe Themen, insbesondere für Grenzgänger oder Rückkehrer. Haysen zeigt Ihnen den besten Zeitpunkt für den Kapitalbezug auf und erklärt Ihnen die verschiedenen Anlagemöglichkeiten. So können Sie sich unbesorgt auf Ihren Ruhestand freuen.

Überblick über die verschiedenen Anbieter und Produkte. Ist Ihr Kapital optimal angelegt? Müssen/können Sie einen Teil Ihres Vermögens vorzeitig beziehen? Auch hier zeigt Ihnen Ihr Haysen-Berater sinnvolle Szenarien auf.

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