Häufig gestellte Fragen
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen:
FAQ Grenzgänger
Neue französische Grenzgänger können der Grundversicherung nach dem schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG) oder der Couverture Maladie Universelle (CMU) in ihrem Wohnsitzland beitreten
Die Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten getroffen werden. Wird die Dreimonatsfrist nicht eingehalten, ist eine Strafprämie fällig!
Diese Frage muss individuell geklärt werden, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt: sind Sie alleinstehend oder haben Sie eine Familie, Wie hoch ist das Einkommen, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten usw.
FAQ Zuzüger
Die Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten getroffen werden. Wird die Dreimonatsfrist nicht eingehalten, ist eine Strafprämie fällig!
In der Schweiz zahlt jede Person individuell. In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gibt es drei Prämienstufen: Erwachsene, Jugendliche und Kinder. Im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern hat der Arbeitgeber nichts mit der Finanzierung zu tun. Auch die Höhe der Prämie ist je nach Wohnkanton und Versicherer sehr unterschiedlich. Ein Vergleich wird dringend empfohlen.
Die obligatorische Grundversicherung deckt die wichtigsten Leistungen ab. Es gibt jedoch gewisse Deckungslücken, die abgedeckt werden sollten. Im Falle von Lücken können je nach Ereignis erhebliche Mehrkosten anfallen.