Häufig gestellte Fragen
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen:
FAQ Grenzgänger
Neue französische Grenzgänger können der Grundversicherung nach dem schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG) oder der Couverture Maladie Universelle (CMU) in ihrem Wohnsitzland beitreten
Die Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten getroffen werden. Wird die Dreimonatsfrist nicht eingehalten, ist eine Strafprämie fällig!
Diese Frage muss individuell geklärt werden, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt: sind Sie alleinstehend oder haben Sie eine Familie, Wie hoch ist das Einkommen, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten usw.
FAQ Zuzüger
Die Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten getroffen werden. Wird die Dreimonatsfrist nicht eingehalten, ist eine Strafprämie fällig!
In der Schweiz zahlt jede Person individuell. In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gibt es drei Prämienstufen: Erwachsene, Jugendliche und Kinder. Im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern hat der Arbeitgeber nichts mit der Finanzierung zu tun. Auch die Höhe der Prämie ist je nach Wohnkanton und Versicherer sehr unterschiedlich. Ein Vergleich wird dringend empfohlen.
Die obligatorische Grundversicherung deckt die wichtigsten Leistungen ab. Es gibt jedoch gewisse Deckungslücken, die abgedeckt werden sollten. Im Falle von Lücken können je nach Ereignis erhebliche Mehrkosten anfallen.
FAQ Vorsorgekapital / Pensionskasse bei Wegzug & Investment (international)
Bei einem definitiven Verlassen der Schweiz wird Ihr PK-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Je nach Zielland (EU/EFTA oder Drittstaat) kann der obligatorische Teil bar ausgezahlt oder muss auf einem Sperrkonto in der Schweiz verbleiben. Viele lassen dieses Geld unverzinst auf einem Standard-Konto liegen.
Wir bei Haysen analysieren Ihre Situation, während unser „Bridge“ System sicherstellt, dass dieses Kapital renditestark im globalen Markt investiert bleibt, statt durch Inflation an Wert zu verlieren.
Nur bedingt. Der überobligatorische Teil kann in der Regel bar ausgezahlt werden. Der obligatorische Teil (BVG) muss jedoch auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz bleiben, sofern Sie im EU-Land weiterhin sozialversicherungspflichtig sind.
Das „geparkte“ BVG-Guthaben ist oft totes Kapital. Über Bridge zeigen wir Ihnen Wege auf, wie Sie auch diesen gebundenen Teil aktiv verwalten und anlegen können, um langfristigen Cashflow für Ihre spätere Rente zu generieren.
Ein Barbezug löst sofort eine Kapitalauszahlungssteuer aus und stoppt den Zinseszinseffekt. Eine Reinvestition über eine Freizügigkeitslösung ermöglicht steuerbefreites Wachstum und schützt das Kapital vor der Entwertung.
Besonders bei hohen Summen ist die Steuerlast beim Bezug massiv. Wir optimieren den Standort des Freizügigkeitsstiftungs-Sitzes (Quellensteuer-Optimierung) und nutzen Bridge, um eine Anlagestrategie zu implementieren, die weit über die Minimalverzinsung der Banken hinausgeht.
Durch eine gezielte Wertschriftenstrategie innerhalb der Freizügigkeit können Sie von Marktentwicklungen profitieren, ohne das Kapital physisch in Ihr neues Wohnland transferieren zu müssen, was oft steuerlich nachteilig wäre.
Hier liegt das grösste Potenzial für Sie. Mit Bridge wandeln wir statisches Vorsorgekapital in ein dynamisches Portfolio um. So bleibt Ihr Geld in der sicheren Schweiz investiert, generiert aber weltweit Erträge, die Ihre finanzielle Freiheit im Ausland stützen.
Die wichtigste Frist ist die 6-Monats-Regel: Wenn Sie Ihrer bisherigen Pensionskasse nach dem Austritt nicht mitteilen, wohin Ihr Guthaben überwiesen werden soll (z. B. auf ein spezifisches Freizügigkeitskonto), muss die Kasse das Kapital spätestens nach 6 Monaten zwangsweise an die „Stiftung Auffangeinrichtung BVG“ überweisen. Dort wird das Geld in der Regel nur zum gesetzlichen Mindestzinssatz verzinst, was bei der aktuellen Inflation einen realen Wertverlust bedeutet.
Lassen Sie Ihr Kapital nicht passiv in die Auffangeinrichtung „abschieben“. Wir bei Haysen unterstützen Sie dabei, rechtzeitig vor Ablauf dieser 6 Monate ein strategisch günstiges Freizügigkeitskonto (z. B. mit Quellensteuer-Optimierung in Schwyz) zu eröffnen. Über Bridge stellen wir dann sicher, dass Ihr Geld sofort renditestark investiert wird, statt monatelang unverzinst in einem staatlichen Auffangbecken festzuliegen.
Wenn Sie die Schweiz verlassen, wird die Quellensteuer am Sitz der Freizügigkeitsstiftung fällig. Kantone wie Schwyz bieten hierbei oft deutlich attraktivere Tarife als andere Kantone. Je nach Zuzugs-Land kann die Quellensteuer rückerstattet werden
Durch die Wahl des richtigen Stiftungsstandortes sparen unsere Kunden oft fünfstellige Beträge an Steuern. Haysen übernimmt die strategische Standortwahl, damit das Maximum Ihres Kapitals in die Bridge-Anlagestrategie fliessen kann.
